Der klassische Haftpflichtschaden gibt Ihnen das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, damit dieser für Sie die Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen kann. Als ein erfahrenes Sachverständigenbüro bieten wir Ihnen schnell und unkompliziert einen exklusiven Service von der Fahrzeugbesichtigung, der Gutachtenerstellung, der Restwertermittlung und der Ermittlung der Wertminderung bis hin zur Schadenzahlung an. Gerne vermitteln wir Sie an einen erfahrenen regionalen Rechtsanwalt aus unserem starken Netzwerk, der die komplette Schadenabwicklung für Sie übernimmt! Alle anfallenden Kosten sind bei einem unverschuldete Haftpflichtschaden (bei 100-prozentiger Haftungsbestätigung) erstattungspflichtig und müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.