Ich hatte einen Unfallschaden, was muss ich tun?
Bei einem Unfall ohne Personenschaden muss die Polizei nicht gerufen werden – das ist aber meist ratsam. Tauschen Sie noch vor Ort alle wichtigen Kontakt- und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus. Dann können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen – auch wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist, sind wir für Sie da. Die komplette Schadenaufnahme müssen Sie nicht vor Ort machen. Wir senden Ihnen dafür gerne kostenlos ein Schadenformular zum Ausfüllen nach einem Autounfall per E-Mail oder per Post zu.
Unfallgeschädigter: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden haben Sie keine Kosten. Die gegnerische Versicherung muss den gesamten finanziellen Aufwand übernehmen – und Sie müssen auch nicht in Vorkasse treten oder brauchen eine Rechtsschutzversicherung: weder für ein Unfallgutachten, noch für einen Anwalt für Verkehrsrecht, der bei einem unverschuldeten Autounfall die Schadenabwicklung immer begleiten sollte. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Kann ich einen KFZ-Sachverständigen meiner Wahl beauftragen?
Ja, Sie können einen Unfallgutachter Ihrer Wahl auswählen, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten. Sie haben das Recht auf einen KFZ-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt. Diese müssen von der Versicherung Ihres Unfallgegners bezahlt werden.
Warum ist ein Unfallgutachten wichtig?
Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten, ist es wichtig das wir Ihnen beiseite stehen, der für Sie den Schaden reguliert. Ein KFZ-Gutachter kennt die Rechte und kann genau berechnen, wieviel der entstandene Schaden kostet und wie hoch der Restwert Ihres Autos ist.
Brauche ich einen Anwalt?
Ob Sie nach einem Unfall einen Fachanwalt für das Verkehrsrecht benötigen oder nicht, hängt ganz von der Situation ab. Wir werden Ihnen nach der Schadensbegutachtung auch diese Frage beantworten. Kfz Gutachten Küser verfügt über ein breites Netzwerk an erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht.
Kann ich meinen eigenen Gutachter wählen?
Ja! Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.
Wer zahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt in der Regel die Kosten für das Kfz-Gutachten. Gemäß § 249 BGB muss der Geschädigte so gestellt werden, als ob der Unfall nie passiert wäre. In den meisten Fällen rechnen wir die Kosten direkt mit der Versicherung des Schädigers ab, sodass für Sie keine Vorauszahlung erforderlich ist.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Die Dauer der Begutachtung hängt vom Umfang des Schadens ab, beträgt jedoch in der Regel etwa 60 Minuten.
Wie schnell wird das Gutachten erstellt?
Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach der Besichtigung erstellt, wobei der Umfang des Schadens eine entscheidende Rolle spielt.
Wo findet die Begutachtung statt?
Die Begutachtung kann flexibel an einem Ort Ihrer Wahl durchgeführt werden. Bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, in einer Werkstatt unserer Empfehlung, an Ihrem Arbeitsplatz oder an jedem anderen gewünschten Ort.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein! Der Gutachter der Versicherung handelt im Interesse der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss. Es ist ratsam, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. So wird gewährleistet, dass alle Ansprüche, wie z. B. Wertminderung und Nutzungsausfall, korrekt ermittelt werden
Kann ich den Schaden auszahlen lassen?
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht auf eine fiktive Abrechnung. Das bedeutet, Sie können sich den Schadenersatz auszahlen lassen, ohne den Wagen reparieren zu lassen. Beachten Sie jedoch, dass die Mehrwertsteuer in diesem Fall nicht erstattet wird.