Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein! Der Gutachter der Versicherung handelt im Interesse der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss. Es ist ratsam, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. So wird gewährleistet, dass alle Ansprüche, wie z. B. Wertminderung und Nutzungsausfall, korrekt ermittelt werden.
Wer zahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt in der Regel die Kosten für das Kfz-Gutachten. Gemäß § 249 BGB muss der Geschädigte so gestellt werden, als ob der Unfall nie passiert wäre. In den meisten Fällen rechnen wir die Kosten direkt mit der Versicherung des Schädigers ab, sodass für Sie keine Vorauszahlung erforderlich ist.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Die Dauer der Begutachtung hängt vom Umfang des Schadens ab, beträgt jedoch in der Regel etwa 60 Minuten.
Wie schnell wird das Gutachten erstellt?
Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach der Besichtigung erstellt.
Kann ich den Schaden auszahlen lassen?
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht auf eine fiktive Abrechnung. Das bedeutet, Sie können sich den Schadenersatz auszahlen lassen, ohne den Wagen reparieren zu lassen. Beachten Sie jedoch, dass die Mehrwertsteuer in diesem Fall nicht erstattet wird.
Wo findet die Begutachtung statt?
Die Begutachtung kann flexibel bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, an Ihrem Arbeitsplatz durchgeführt werden.
Kann ich meinen eigenen Gutachter wählen?
Ja! Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.
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